Mittwoch, 19. Juni 2013

Hauptmenu
VFD-Saar
Info's zum Landesnaturschutzgesetz Druckbutton anzeigen?
Neues Landesnaturschutzgesetz bringt Änderungen für uns Reiter

Am 5. April 2006 wurde nach langen Diskussionen das neue saarländische Naturschutzgesetz im Landtag verabschiedet. Uns Reiter betrifft vor allem das geänderte Betretungsrecht. Früher war es so, dass das Reiten – im Grundsatz zumindest – außerhalb des Waldes überall gestattet war, also auch abseits der Wege, etwa auf Feldern. Eine Einschränkung gab es nur während der Nutzzeit.

Das ist jetzt geändert worden. Nun ist das Reiten außerhalb des Waldes zunächst einmal auf allen Wegen gestattet. Das Reiten über Wiesen und Stoppelfeldern ist gesetzlich jetzt nicht mehr geregelt. Nach Auskunft des Umweltministeriums bedeutet das aber nicht, dass das Reiten dort grundsätzlich verboten ist. Vielmehr kann auch nach der Gesetzesnovelle auf Wiesen und Feldern außerhalb der Nutzzeit geritten werden. Allerdings hat der Eigentümer jetzt die Möglichkeit, das Reiten auf seinen Grundstücken zu untersagen. Dazu bekommt er jedoch keine Hilfe von den Behörden, also keine offiziellen Schilder. Er muss sich selbst darum kümmern, also ein eigenes Schild aufstellen bzw. die Reiter persönlich ansprechen. Der Grundstückseigentümer hat dann auch alle zivilrechtlichen Möglichkeiten, die Sperrung gegen den jeweiligen Störer durchzusetzen und – wenn er beweisen kann, dass bestimmte Reiter trotz ausdrücklichen Verbots dort geritten sind und Schäden angerichtet haben – die  Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen.
Verändert hat sich auch die Definition der Nutzzeit, während der das Bereiten der Wiesen und Felder generell verboten ist. Sie ist jetzt um einen Monat verlängert worden und dauert von 1. April bis 15. Oktober eines jeden Jahres. Außerhalb dieser Zeit ist das Reiten auf sichtbar bestellten Feldern (zum Beispiel Wintersaat) selbstverständlich auch nicht gestattet.
Das neue Gesetz bringt auch zwei im Vergleich zur alten Rechtslage deutlich positivere Regelungen: So ist auch das Kutschfahren künftig auf allen Wegen außerhalb des Waldes erlaubt. Und auch im Hinblick auf den Bau von Weidehütten oder ähnlichen genehmigungsbedürftigen Bauten im Außenbereich ist nun eine Genehmigung zumindest möglich. Bislang durften die Behörden für solche Vorhaben keine Genehmigung erteilen, selbst wenn sie einen solchen Bau durchaus positiv bewerteten. Denn im unbeplanten Außenbereich dürfen nur so genannte „privilegierte Vorhaben“ verwirklicht werden. Dazu gehört insbesondere die Landwirtschaft, nicht jedoch die private, nicht Gewinn orientierte Pferdehaltung. Diese jedoch hat das Saarland nun als erstes Bundesland der Landwirtschaft –zumindest im Landesnaturschutzgesetz - gleichgestellt. Ein deutlich positives Signal in Richtung artgerechte Tierhaltung!
Im Rahmen der Diskussionen rund um das neue Naturschutzgesetz hat sich auch wieder einmal gezeigt, dass das Umweltministerium die Meinung der VFD-Saar schätzt und in seine Überlegungen mit einbezieht. Und auch die sehr gute Zusammenarbeit mit Usch Hellwig, der Breitensportbeauftragten des Pferdesportverbands Saar, konnten wir in diesem Zusammenhang ein weiteres Mal unter Beweis stellen.


 

Top!