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Infotreff „Reiter,
Wald und Jäger“ am 28. Januar 2011
Wie im Rahmen unserer Infotreffs
üblich, wurde uns am Freitag, den 28. Januar einmal mehr ein äußerst
interessanter Vortrag geboten, diesmal über das Reiten im Wald. In
dem angenehmen Ambiente unserer neuen Vereinsgaststätte „Sefa“
in Wiesbach referierte Herr Dipl. Ing. (Forstwirtschaft) und Dipl.
Verwaltungswirt (FH) Mario Natale, der als kommunaler Revierförster
in Saarlouis tätig ist.
Besonders positiv hervorzuheben ist,
dass Herr Natale nicht dogmatisch die gesetzlichen Regelungen
herunterleierte, sondern auch auf die Sichtweise der Reiter einging,
was unter anderem darauf zurück zu führen sein dürfte, dass Herr
Natale selbst reitet und daher für die Belange der Reiter
Verständnis hat… Da es ganz ohne Gesetze aber doch nicht geht, war
der Hinweis auf einige Vorschriften des saarländischen Waldgesetzes
unerlässlich, die Herr Natale im ersten Teil seines Vortrages
vorstellte.
Zunächst war zu klären, was „der
Wald“ überhaupt ist. Die Definition ergibt sich aus § 2 des
Landeswaldgesetzes (LWaldG), wobei Herr Natale darauf hinwies, dass
es eine kleine Baumgruppe auf der Wiese noch keinen Wald darstellt
und insofern ein zusammenhängender Bewuchs vorhanden sein muss.
Zu unterscheiden ist dabei gem. § 3
LWaldG zwischen Staatswald, Gemeindewald und Privatwald, wobei bei
der Behandlung der unterschiedlichen Waldarten ggf. unterschiedliche
Regelungen anzuwenden sind. Etwa die Hälfte des saarländischen
Waldes ist Staatswald, ca. ein Drittel Gemeindewald, der Rest privat.
Sicher für viele unter den Zuhörern
von Interesse war die Frage, welche Befugnisse den Förstern, den
Jägern und den Naturwächtern zukommen.
Insofern war es überraschend zu hören,
dass die Förster weder das Recht zur Feststellung von Personalien
noch zum Festhalten von Personen haben, was sicher einige der Zuhörer
anders in Erinnerung hatten. Herr Natale erklärte, dass es durchaus
in der Vergangenheit eine solche Regelung gegeben habe, das
entsprechende Gesetz jedoch zwischenzeitlich außer Kraft sei und
keine entsprechende Neuregelung durch den Gesetzgeber getroffen
worden sei, wobei nicht auszuschließen ist, dass der Gesetzgeber in
Zukunft doch noch einmal tätig wird.
Schon mehr Befugnisse stehen den Jägern
zu, allerdings nur im Rahmen des Jagdschutzes, so dass Reiter hiervon
weniger betroffen sein dürften und daher auch kein Grund ersichtlich
ist, seine Personalien gegenüber einem Jäger preiszugeben.
Den Mitarbeitern der Naturwacht kommen
lediglich in Naturschutzgebieten bestimmte Befugnisse zu.
Die wichtigste Vorschrift für uns
Reiter wie auch die anderen Waldnutzer dürfte § 25 Abs. 1 LWaldG
sein, auf den der Referent anschließend zu sprechen kam und der das
Betretungsrecht im Wald regelt. Reiten ist demnach im Wald nur auf
Wegen erlaubt, genauer gesagt auf dauerhaft angelegten oder
naturfesten forstlichen Wirtschaftswegen, d. h. Wegen, die mit
Kraftfahrzeugen befahrbar sein und eine entsprechende Breite und
(ganzjährige) Festigkeit aufweisen müssen. Insbesondere auf
Fußpfaden, Maschinenwegen und Rückeschneisen ist das Reiten nicht
gestattet. Da Herr Natale jedoch aus eigener Anschauung weiß, wie
viel „Spaß“ es macht, ausschließlich auf den „Waldautobahnen“
zu reiten, wies er auf die Möglichkeit hin, gem. § 25 Abs. 3 Nr. 7
das Einverständnis des Waldbesitzers einzuholen, auch andere Wege
bereiten zu dürfen.
Auf eine Frage aus den Reihen der
Zuhörer erklärte Herr Natale, dass es hinsichtlich der Breite und
Festigkeit eines Weges auf den Ist-Zustand ankommt, man sich also
nicht darauf berufen kann, dass der Weg „vor zwanzig Jahren noch
ganz breit und nur mittlerweile zugewuchert“ ist. Er verwies
darauf, ggf. mit dem Waldbesitzer zu sprechen, inwiefern ein
Freischneiden des Weges möglich sei und warnte davor, in solchen
Fällen selbst „Hand anzulegen“ ohne zuvor das Einverständnis
des Waldbesitzers eingeholt zu haben. Des weiteren wies Herr Natale
darauf hin, dass auch die Einleitung rechtlicher Schritte möglich
ist, wenn das Zuwachsen eines Weges faktisch einer Sperrung
gleichkommt, da eine Sperrung nur unter den entsprechenden
gesetzlichen Voraussetzungen zulässig ist.
Kurz angerissen wurde eine weitere
Frage aus dem Auditorium, die das Problem betraf, wenn bei einem
„Herauswachsen“ eines Weges aus dem Wald durch Ausbreitung des
Baumbestandes, der Bewirtschafter eines sich an den Wald
anschließenden Ackers den Weg wegzackert.
Auf die für die Veranstaltung von
Ritten maßgebliche Vorschrift des § 25 Abs. 3 Nr. 6 wies Herr
Natale im Folgenden hin. Diese Vorschrift besagt, dass bei einer
Durchführung von Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter zunächst
das Einverständnis des Waldeigentümers einzuholen ist. Praktische
Probleme ergeben sich in diesen Fällen oft dadurch, dass ein im
Rahmen eines Wanderrittes zu durchquerender Wald oft vielen
verschiedenen Eigentümern gehört und die Einholung des
Einverständnisses demnach sehr aufwändig sein kann.
Eine weitere, das Reiten im Wald
betreffende Vorschrift ist § 27 LWaldG, der die Sperrung von
einzelnen Wegen gestattet, sofern aufgrund einer hohen
Benutzungsdichte oder aus anderen Gründen das Reiten oder Führen
von Pferden zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung
anderer Nutzer führt. Diesbezüglich ergaben sich zunächst einige
Irritationen hinsichtlich der Frage, ob die Verordnung über das
Reiten im Wald aktuell noch Gültigkeit hat. Dies hat sich jedoch
zwischenzeitlich geklärt mit dem Ergebnis, dass die im Jahre 2004 in
Kraft getretene Verordnung nach wie vor gilt. (Anmerkung: In dieser
Verordnung ist u. a. geregelt, dass vor Sperrung eines Weges die
örtlichen sowie die großen überregionalen Reiterverbände
anzuhören sind.)
In § 27 Abs. 2 ist geregelt, dass
Schäden, die durch das Reiten im Wald entstehen, dem Waldeigentümer
vom Land ersetzt werden. Diese Vorschrift wird laut Herrn Natale in
den seltensten Fällen angewandt, er empfahl daher, die Gemeinden
ggf. auf diese Möglichkeit hinzuweisen und so eine „liberalere“
Umgangsweise der Gemeinden mit dem Reiten im Wald zu fördern.
Im zweiten Teil seines Vortrages „Was
passiert im Wald“ sensibilisierte der Referent die Zuhörer
hinsichtlich der Einflüsse, die das Reiten auf die Flora und Fauna
haben kann. Insbesondere ist in Naturschutzgebieten eine erhöhte
Rücksichtnahme angebracht, aber auch außerhalb dieser Gebiete kann
es durch das Reiten zu Schäden kommen, die mit ein wenig
Rücksichtnahme oft zu vermeiden wären. Zum einen wurde auf die
mögliche Beschädigung von Wegen hingewiesen, die durch die
Vermeidung besonders schadensanfälliger Wege und Anpassung der
Gangart – insbesondere bei feuchter Witterung – zu minimieren
sind.
Darüber hinaus informierte Herr Natale
darüber, dass Wildtiere grundsätzlich Angst vor Menschen haben und
bei Unterschreitung der Fluchtdistanz flüchten. Dies ist allerdings
nicht die Schuld der Reiter und Spaziergänger sondern vielmehr auf
den Umstand zurückzuführen, dass die Tiere bejagt werden und daher
ein grundsätzliches Misstrauen gegen den Menschen aufgebaut haben.
Unabhängig von der Verursacherfrage sollte man jedoch diese
Verhaltensweise berücksichtigen und die Fluchtdistanz zu den Tieren
nicht unterschreiten. Dies gilt insbesondere für die Wintermonate,
wenn die Tiere ohnehin geschwächt sind und jede Fluchtreaktion ihre
zum Überleben dringend benötigten Reserven angreift.
Aber nicht nur auf das Wild, sondern
auf die kleineren Bewohner des Waldes sollte Rücksicht genommen
werden, so sollten insbesondere Ameisenhaufen großräumig umritten
werden und auch bei Ansammlungen von Mistkäfern, die man durch die
„Hinterlassenschaften“ seines Pferdes möglicherweise sogar
selbst auf die Wege gelockt hat, sollte man aufpassen, dass man nicht
darüber weg reitet.
Hinsichtlich der Flora sollte man
insbesondere sensible Bereiche mit empfindlichen Pflanzen meiden
sowie Schaden an Baumwurzeln durch zu enges Vorbeireiten vermeiden,
da diese Verletzungen im Wurzelbereich eine Eintrittspforte für
Pilzbefall darstellen, der zur Erkrankung und letztendlich zum Tod
des Baumes führen kann.
Was vielen mit Sicherheit auch nicht
bekannt war und insbesondere in den Naturschutzgebieten ein Problem
darstellt, ist die übermäßige Nitrifizierung bei erhöhtem
Kotabsatz durch die Pferde. Darüber hinaus kann es durch die im
Pferdekot befindlichen Samen zu einer Verfälschung der
ursprünglichen Flora kommen.
Neben den Schäden, die in und am Wald
entstehen können, wies der Referent auch auf die Gefahren hin, die
sich für Pferd und Reiter ergeben können, insbesondere durch
Totholz, also abgestorbene Aste oder Stämme, die jederzeit abbrechen
können. Herr Natale riet darüber hinaus dringend davon ab, während
eines Sturms im Wald zu reiten, da zum einen die Astbruchgefahr
erheblich steigt und zum anderen nicht wenige Pferde bei Sturm
unsicher bis panisch reagieren, was für sich genommen bereits eine
erhebliche Gefahr darstellt. Gefahren durch den Forstverkehr und den
Holzeinschlag sind ebenfalls nicht zu unterschätzen. Insofern
sollten immer Augen und Ohren offen gehalten werden, ob sich ggf. ein
Fahrzeug nähert oder das Motorgeräusch von Motorsägen zu hören
ist. Gefahren können daneben auch von anderen Waldnutzern wie z. B.
Radfahrern ausgehen, daneben von in Wald wachsenden Giftpflanzen und
Kleinlebewesen wie beispielsweise Zecken. Auch der zur Befestigung
der Waldwege oft verwendete Grobschotter ist als Gefahrenquelle zu
werten, da er – je nach Gangart – zu Schäden an Hufen und
Gelenken führen kann. Ein weitere Gefahrenquelle ist der
Jagdbetrieb, insbesondere die Treibjagd, aber auch die Ansitzjagd,
bei der es passieren kann, dass der ansitzende Jäger den Reiter
nicht sieht und einen Schuss abgibt, was leicht zu Panikreaktionen
beim Pferd führt. In diesem Zusammenhang können darüber hinaus
Gefahren durch flüchtendes Wild entstehen.
Als Resümée des Vortrages kann man
folgendes sagen: Nur wenn man beim Reiten im Wald die erforderliche
Sorgfalt walten lässt und sich jeder rücksichtsvoll dem anderen
gegenüber verhält und nicht auf seinem vermeintlichen Recht
beharrt, ist ein harmonisches Miteinander möglich, so dass dann auch
eher einmal ein Auge zugedrückt wird, wenn man es einmal mit den
Vorschriften hinsichtlich der Wegebreite und -beschaffenheit nicht so
genau nimmt. Auch wenn wir unsere Pferde und unser Hobby lieben,
müssen wir insofern auch Verständnis haben, dass es Leute gibt, die
vielleicht Angst vor Pferden haben oder einen Haufen Pferdeäpfel auf
dem Weg als unappetitlich empfinden, auch wenn wir selbst uns das gar
nicht vorstellen können…
Katja Woerner
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