Fragen und Antworten zum Thema Pferdekennzeichnung
Wer muss gekennzeichnet werden? Alle Equiden (sogenannte „Pferdeartige“: Pferd, Esel, Zebra und Kreuzungen daraus) Wie ist zu kennzeichnen? Pferde, die nach dem 01.07.2009 geboren wurden und Pferde, die bisher keinen Pferdepass hatten, mit einem Transponder (Chip) und einem Pferdepass. Pferde, die bereits einen Pferdepass haben, sind korrekt gekennzeichnet. Wann muss gekennzeichnet werden? Fohlen, spätestens nach einem halben Jahr, ältere Pferde, die noch nicht gekennzeichnet sind, sofort. Wer muss kennzeichnen lassen? Der Halter: Also derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Pferd hat (z.B. Pensionstallbetreiber, Trainer, Aufzüchter, also nicht zwingend der Besitzer). Wie geht das? Der Halter lässt sich, wenn nicht bereits geschehen, vom LSGV eine Registriernummer zuteilen. Unter Angabe dieser Nummer kann er dann beim Zuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar oder beim Pferdesportverband – Landeskommission - einen Transponder bestellen. Der Tierarzt setzt den Chip und bestätigt dieses auf dem Antrag für den auszustellenden Pferdepass, der der Chip ausgebenden Stelle wieder zurückgeschickt wird. Diese registriert das Pferd (HIT- Zentrale Datenbank) und stellt den Pferdepass aus. Was passiert mit dem Pferdepass? Der Pass muss immer in der Nähe des Pferdes sein und bei einer Kontrolle vorgelegt werden können. Er muss die Pferde auch bei Transporten u. ä. begleiten. Sofern er verloren geht, muss unverzüglich Ersatz bestellt werden. Was ist, wenn der Halter nicht der Besitzer ist? Der Pass wird auf den Namen des Besitzers ausgestellt. Im Antrag ist zu vermerken, dass Halter und Besitzer nicht identisch sind; der Pass wird dem Halter zugesandt. Ein Besitzerwechsel muss durch die Pass ausgebende Stelle eingetragen werden. Nach dem Tod des Pferdes muss der Pass an die ausstellende Stelle zurückgegeben werden, diese meldet den Tod an die Zentrale Datenbank.
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